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Die Festsetzung erfolgt
- zur Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie, - zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, insbesonde 1) zur Erhaltung und Entwicklung von artenreichem Magergruenland, 2) zur Erhaltung und Entwicklung der Arten- und Strukturvielfalt sowie des Wertes als Hecken- brueter-Lebensraum und als Vernetzungsbiotop.
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