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Die Festsetzung erfolgt
- Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere 1) zur Erhaltung und Entwicklung einer Heideflaeche mit angrenzendem Magergruenland, 2) aus wissenschaftlichen und landeskundlichen Gruenden.
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