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Die Festsetzung erfolgt
- Zur Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere 1) zur Erhaltung und Wiederherstellung artenreicher Wiesen und Weiden, 2) zur Erhaltung und Wiederherstellung von Gebuesch und Feldgehoelzen, 4) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des Gebietes 3) aus wissenschaftlichen Gruenden.
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