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Die Festsetzung erfolgt - Zur Sicherung des oekologischen Netzes "Natura 2000" im Sinne der FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie, - Zur Erhaltung und Entwicklung von Lebensgemeinschaften und Lebensstaetten wildlebender, zum Teil gefaehrdeter Pflanzen- und Tierarten, insbesondere
1) Zur Erhaltung und Entwicklung eines reich strukturierten, gruenlandgepraegten Flusstales mit naturnahem Flusslauf, 2) Zur Erhaltung und Entwicklung von extensiv genutztem Feuchtgruenland, 3) Wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schoenheit des Gebietes.
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