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Die Unterschutzstellung erfolgt
- Zur Erhaltung eines repraesentativen Waldbildes als Ausfluss einer landschaftstypischen, aber zurueckgehenden Wirtschaftsweise, die den kleinraeumigen naturraeumlichen Bedingungen entspricht (landeskundliche Gruende) sowie als Lebensraum der hiervon beguenstigten Flora und Fauna, - Schutz der besonderen Eigenart und Schoenheit dieses Landschaftsausschnitts vor einem "zeitgemaessen" Wechsel der ueberkommenen Nutzungsart.
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