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Schutzzweck:
- Erhaltung eines naturnahen Bachtales mit naturnahen Fliessgewaessern, Quellen, Gehoelzen sowie Feuchtgruenland und Magergruenlandresten, - Erhaltung und Optimierung eines artenreichen Wiesentales mit naturnahem Bachlaufsystem und typischem Arten- und Biotopinventar, - Erhaltung und Foerderung der Gruenlaender durch eine extensive landwirtschftliche Nutzung.
Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von besonders schutzwuerdigen Lebensraeumen nach Paragraph 62 LG und von Vorkommen von Rote-Liste-Pflanzenarten.
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