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Schutzzweck:
- Erhaltung und Entwicklung naturnaher Buchen- und Buchenmischwaelder auf relativ basenreichem Standort in der Randzone der waldarmen Paderborner Hochflaeche; Sicherung der Artenschutz- bedeutung der (kuenstlichen) Stillgewaesser und - insbesondere im Suedosten - deren Optimierung durch eine langfristige Umbestockung im Rahmen der forstlichen Gebietsnutzun, - Schutz und Entwicklung der kleinen Fliessgewaesser und der sie begleitenden, galerieartigen Waldbestaende; Sicherung der Kohaerenz und Umsetzung des europaeischen Schutzgebiets- systems "Natura 2000".
DE-4419-401 Vogelschutzgebiet Egge (Teilgebiet)
Schutzziele und Massnahmen:
a) fuer Vogelarten der Hainsimsen-, Waldmeister- und Orchideen-Buchenwaelder und der Eichen- waelder wie Schwarzstorch, Rotmilan, Raufusskauz, Schwarzspecht, Grauspecht, Mittelspecht:
- Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein- schließlich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und För- derung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Großhöhlen- und Uraltbäumen - Foerderung der natuerlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflaechen - Installierung von Horstschutzzonen fuer den Schwarzstorch (mindestens 300 Meter Radius um den Horst),
b) fuer Vogelarten der Erlen- und Eschenwaelder an Fliessgewaessern wie Schwarzstorch und Eisvogel:
- Naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft ein- schliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und / oder Ueberflutungs- verhaeltnisse,
c) fuer Vogelarten der Borstgrasrasen und des Feuchtgruenlandes wie Bekassine, Neuntoeter und Raubwuerger:
- Stabilisierung des Wasserhaushaltes, Wiedervernaessung, - Extensive Beweidung ohne Duengung und Kalkung, - Erhaltung einzelner bodenstaendiger Gehoelze und Gehoelzgruppen als Habitatstrukturen,
d) fuer Vogelarten der Kalktrockenrasen wie den Neuntoeter:
- Extensive Gruenlandnutzung, ggf. Vegetationskontrolle, - Erhaltung einzelner bodenstaendiger Gehoelze und Gehoelzgruppen als Habitatstrukturen, - Sicherung und Schaffung ausreichend grosser, naehrstoffarmer Pufferzonen,
e) fuer das Haselhuhn:
- Laubholzanpflanzungen mit standortgerechten Baumarten, - Strukturfördernde Bestandspflege, - Entfernung und Freihaltung von nicht standortgemaesser Bestockung in Feuchtbereichen mit dem Ziel der Entwicklung von natuerlichen Waldgesellschaften, - Entwicklung von Waldinnenraendern, - Nutzungsverzicht zur Entwicklung von kleinflaechigen Sukzessionsflaechen, - Anreichung mit kaetzchentragenden Weichhoelzern und deckungsbietenden Straeuchern, - Nutzungsverzicht auf Sonderstandorten, z. B. in Quellbereichen, zum Erhalt von naturnaher Bestockung,
DE-4419-304 FFH-Gebiet Marschallshagen und Nonnenholz (Teilgebiet)
a) Schutzziele fuer Lebensraumtypen und Arten, die fuer die Meldung des Gebietes ausschlag- gebend sind:
Schutzziele/Massnahmen fuer Hainsimsen-Buchenwald (9110) und Waldmeister-Buchenwald (9130) sowie Schwarzspecht, Grauspecht und Rotmilan:
Erhaltung und Entwicklung grossflaechig-zusammenhaengender, naturnaher Hainsimsen-Buchen- waelder und Waldmeister-Buchenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren sowie ihrer Waldraender durch
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft einschliess- lich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, ins- besondere von Grosshoehlen- und Uraltbaeumen, - Foerderung der natuerlichen Entwicklung von Vor- und Pionierwaldstadien auf Sukzessionsflaechen, - Vermehrung des Hainsimsen-Buchenwaldes und des Waldmeister-Buchenwaldes durch den Um- bau von mit nicht bodenstaendigen Gehoelzen bestandenen Flächen auf geeigneten Standorten (v.a. im weiteren Umfeld von Quellbereichen oder Bachlaeufen),
Schutzziele/Massnahmen fuer Haselhuhn:
Erhaltung und Foerderung der Haselhuhn-Population durch
- Schutz geeigneter Lebensraeume wie naturnahe, stark strukturierte groessere Waelder mit einer artenreichen Baum- und Strauchvegetation sowie ausgepraegter Krautschicht, - Laubholzanpflanzungen mit standortgerechten Baumarten, - Strukturfördernde Bestandspflege, - Entwicklung von Waldinnenrändern, - Nutzungsverzicht zur Entwicklung von kleinflaechigen Sukzessionsflaechen,
b) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeutsam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie
Schutzziele/Massnahmen fuer Erlen-Eschenwaelder und Weichholzauenwaelder (91E0, Prioritaerer Lebensraum):
Erhaltung und Entwicklung der Erlen- und Eschenwaelder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standoertlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren durch
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natuerliche Waldgesellschaft ein- schliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft, - Erhaltung und Foerderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, insbeson- dere von Höhlen- und Uraltbäumen, - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen,
Schutzziele/Maßnahmen für den Eisvogel:
- Sicherung und Wiederherstellung naturnaher Fließgewässer, - Förderung der Wirbellosenfauna und der gewässertypischen Fischfauna mit einer funktionierenden Reproduktion,
Schutzziele/Maßnahmen für Mittelspecht:
Erhaltung und Förderung der Mittelspecht-Population durch
- Förderung von Wäldern mit hohem Anteil alter bis uralter grobborkiger Laubbäume - Entwicklung totholzreicher alteichendominierter Wälder - Förderung von Totholzreichtum - Sicherung von Eichen mit totholzreichen Starkkronen
Schutzziele/Maßnahmen für Schwarzstorch:
Erhaltung und Förderung der Schwarzstorch-Population durch
- Schutz geeigneter Lebensräume wie großflächige, störungsfreie Laub- und Mischwälder mit Altholzbeständen, - Entwicklung von Altholzbeständen (Brutplätze), - Installierung von Horstschutzzonen (mindestens 300 Meter Radius um den Horst), - Lenkung der Freizeitaktivitäten.
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