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Schutzzweck:
- Erhaltung und Entwicklung seltener Magerrasenvorkommen auf einem Schwermetallstandort in Ergänzung des angrenzenden NSG im Kreis Paderborn; - Förderung des ökologischen Standortpotenzials sowohl im Haldenbereich als auch in der an- grenzenden Schwarzbach-Quellmulde durch Beseitigung der nicht heimischen Bestockung; - Schutz der landeskundlichen Bedeutung des Gebietes; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".
DE-4419-303 FFH-Gebiet - Bleikuhlen und Wäschebachtal (Teilgebiet)
Schutzziele:
a) Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die für die Meldung des Gebietes ausschlaggebend sind.
Schutzziele/Maßnahmen für Schwermetallrasen (6130):
Erhaltung und Entwicklung typisch ausgebildeter, gehölzarmer Schwermetallrasen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna durch
- extensive, naturschutzorientierte Nutzung / Pflege oder Nutzungsverzicht, ggf. Vegetationskontrolle (z.B. Entfernung von Gehölzen), - Erhaltung einzelner bodenständiger Gehölze und Gehölzgruppen als Habitatstrukturen für typische Faunenelemente, - Wiederherstellung von Schwermetallrasen auf geeigneten Standorten, - Schaffung von Pufferzonen, - Regelung der Freizeitnutzung,
b)Schutzziele für Lebensraumtypen und Arten, die darüber hinaus für das Netz Natura 2000 bedeut- sam sind und/oder für Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie.
Schutzziele/Maßnahmen für Erlen-Eschenwälder und Weichholzauenwälder (91E0, Prioritärer Lebensraum):
Erhaltung und Entwicklung der Erlen- Eschenwälder mit ihrer typischen Fauna und Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer standörtlichen typischen Variations- breite, inklusive ihrer Vorwälder, Gebüsch- und Staudenfluren durch
- naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf die natürliche Waldgesellschaft ein- schliesslich ihrer Nebenbaumarten sowie auf alters- und strukturdiverse Bestände und Förderung der Naturverjüngung aus Arten der natürlichen Waldgesellschaft, - Vermehrung der Erlen- Eschenwälder auf geeigneten Standorten, - Erhaltung und Förderung eines dauerhaften und ausreichenden Anteils von Alt- und Totholz, ins- besondere von Höhlen- und Uraltbäumen, - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflächen, - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und/oder Überflutungsverhältnisse, - Schaffung ausreichend großer Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Nährstoffeinträgen,
Schutzziele/Maßnahmen für Groppe:
Erhaltung und Förderung der Groppen-Population durch
- Sicherung und Entwicklung naturnaher, linear durchgängiger, kühler, sauerstoffreicher und totholz- haltiger Gewässer mit naturnaher steiniger Sohle und gehölzreichen Gewässerrändern.
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