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Schutzzweck:
- Erhaltung eines struktur- und artenreichen Biotopkomplexes aus unterschiedlich mageren Grünlandflächen mit reicher Feldgehölzstrukturierung und eingestreuten Kalkbuchenwäldchen, auch in seiner Habitatfunktion für etliche gefährdete Pflanzen-, Vogel und Insektenarten; - Sicherung der überkommenen Grünlandnutzung auf aufgabegefährdeten Standorten durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks; - Ergänzung und Verbindung ähnlich strukturierter Schutzgebietsflächen unter 2.1.25 und - über das NSG 2.1.19 - 2.1.26, die dem Schutzregime der FFH-RL unterliegen.
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