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Schutzzweck: - Erhaltung eines struktur- und artenreichen Biotopkomplexes aus Mager- und Feuchtgrünland, auch in seiner Habitatfunktion für etliche gefährdete Pflanzenarten; - Sicherung der überkommenen Grünlandnutzung auf aufgabegefährdeten Standorten durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks; - Ergänzung ähnlich strukturierter Schutzgebietsflächen unter 2.1.57, die dem Schutzregime der FFH-RL unterliegen.
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