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gemaess § 20 LG - Erhaltung und - in den derzeit noch fichtenbestockten Teilen - Entwicklung strukturreicher, naturnaher Buchenwälder auf tlw. basenreichen Standorten mit ihrem entsprechendem Arteninventar; - Sicherung einer nahezu unberührten Tropfsteinhöhle aus erdgeschichtlichen, landeskund- lichen und Artenschutzgründen; - Erhaltung von Fels-Abbruchwänden und natürlichen Gesteinsbildungen wegen ihrer Bedeu- tung für den Arten- und Biotopschutz; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".
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