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gemaess § 20 LG - Erhaltung und - in den derzeit noch fichtenbestockten Teilen - Optimierung eines klippenrei- chen Waldgebietes mit typischem Arten- und Biotopinventar, insbesondere mit Niederwald- relikten, Fels- und Mauerspaltengesellschaften sowie unterschiedlichen Buchenwaldgesel- lschaften; - Sicherung von kulturhistorisch und landeskundlich bedeutsamen Resten alten Erzbergbaus einschließlich ihrer Funktion als Sekundärbiotope; - Ergänzung der südöstlich (LP Olsberg) und westlich angrenzenden NSG (2.1.02 und -07) zu einem ökologisch wirksamen Buchenwaldkomplex mit Habitatfunktionen auch für raumbean- spruchende Arten; - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".
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