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gemaess § 20 LG - Erhaltung und Optimierung eines Moor- und Bruchstandortes in Verbindung mit benachbar- ten Schutzfestsetzungen des Landschaftsplanes Meschede mit ausgedehnten Feuchtwald- Lebensgemeinschaften; damit auch Schutz der hier vorkommenden, tlw. gefährdeten Pflan- zenarten sowie der Vogel- und Insektenfauna, die darauf bzw. auf die dominierenden Weich- holzarten angewiesen ist; - Sicherung der überregionalen Bedeutung des Lörmecke-Talsystems durch seine Verbindung mit den ökologisch hochwertigen Quellgebieten des hier erfassten Seitentales; - Stärkung der Gliederungsfunktion dieser ökologischen Sonderstandorte im Bild der umgeben- den, fichtendominierten Waldlandschaft.
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