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gemaess § 20 LG - Erhaltung und Optimierung eines Erlenbruchgebietes und eines Quellbaches als herausra- gende Lebensräume in der geschlossenen, fichtendominierten Waldlandschaft des östlichen Arnsberger Waldes; damit auch Schutz der hier vorkommenden, tlw. gefährdeten Pflanzenarten sowie der Vogel- und Insektenfauna, die darauf bzw. auf die dominierenden Weichholzarten angewiesen ist; - Sicherung der Erlebnisqualität dieser Sonderstandorte, auch - im Verein mit den anderen ge- nannten, ähnlich strukturierten NSG in diesem und angrenzenden Plangebieten - in ihrer Wirkung als typische und identitätsstiftende Landschaftselemente innerhalb dieses Naturraums.
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