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gemaess § 20 LG - Schutz eines kleinen, strukturreichen Buchenwaldes mit Schluchtwaldelementen auf einem insbesondere durch sickerfeuchte Quellbereiche geprägten ökologischen Sonderstandort in seinen Habitatfunktionen; - Erhaltung eines Waldbildes, das sich durch seine Vielgestaltigkeit deutlich von den umgeben- den Fichtenforsten abhebt und von zwei tangierenden Forst- und Wanderwegen aus erlebbar ist.
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