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gemaess § 20 LG - Erhaltung eines Felsbandes mit aufstockendem Buchen-Eichen-Mischwald, das sich als trocke- ner Sonderstandort in seinen Habitatangeboten für Flora und Fauna von den umgebenden, rel. stark nivellierten Flächennutzungen abhebt und tlw. seltene und gefährdete Pflanzenarten enthält; - Sicherung der laubholzbestockten Kuppe als selten gewordener Landschaftsbestandteil, der wegen der naturräumlich bedingten Standort- bzw. Nutzungsungunst als Relikt naturnaher Pflan- zengesellschaften in Erscheinung tritt, während solche in der Umgebung weitestgehend durch bergbauliche sowie land- und forstwirtschaftliche "Sekundärnutzungen" verschwunden sind.
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