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gemaess § 20 LG - Erhaltung und Optimierung eines klippenreichen Waldgebietes, das durch seine exponierte Lage und die hier auftretenden Silikatfelsen ein hohes ökologisches Standortpotenzial aufweist; - Schutz der vorhandenen Habitat- und Artenvielfalt im laubholzbestandenen Teil des NSG und Erweiterung dieser Werte auf die z. Zt. noch fichtenbestockte Teilfläche; - Sicherung eines eindrucksvollen Waldbildes, das sich deutlich von den umgebenden Forst- flächen abhebt und einen Eindruck von den potenziell natürlichen Waldgesellschaften dieses Bereichs vermittelt.
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