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gemaess § 20 LG - Erhaltung eines repräsentativen Erlenbruchgebietes und eines naturnahen Bachabschnitts als herausragende Lebensräume in der geschlossenen und fichtendominierten Waldland- schaft des östlichen Arnsberger Waldes; damit auch Schutz der hier vorkommenden, gesell- schaftstypischen und tlw. gefährdeten Pflanzenarten sowie der Vogel- und Insektenfauna, die darauf bzw. auf die dominierenden Weichholzarten angewiesen ist; - Sicherung der Erlebnisqualität eines Waldbildes, das sich aus den umgebenden Fichtenforsten abhebt und - im Verein mit ähnlich strukturierten NSG in diesem und angrenzenden Plangebieten - als typisches und identitätsstiftendes Landschaftselement innerhalb dieses Naturraums wirkt.
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