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gemaess § 20 LG - Erhaltung und - in einigen Teilen - Optimierung eines wichtigen Talsystems, das aufgrund seiner geringen anthropogenen Belastungen, seiner standörtlichen Vielfalt und seines Nutzungsmosaiks viele seltene und gefährdete Lebensgemeinschaften und Arten aufweist, - Schutz der vorhandenen Sonderstandorte mit Feucht- und Nassgrünland, rel. großflächigen Bruch- wäldern, Auwaldrelikten und bachbegleitenden Erlenwäldern, - Sicherung der überkommenen Grünlandnutzung auf aufgabegefährdeten Standorten durch Ver- tragsangebote zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks und der daraus resultierenden Vielfalt im Land- schaftsbild, - Schutz von wissenschaftlich bzw. landeskundlich wertvollen Kleinstrukturen.
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