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gemaess§ 20 LG - Erhaltung und - in wesentlichen Teilen - Optimierung eines wichtigen Grünlandtales (ein- schließlich einiger ähnlich strukturierter Zuläufe), das aufgrund seiner standörtlichen Vielfalt ein hohes, aber nur teilweise zur Geltung kommendes ökologisches Potenzial für vielfältige, tlw. seltene und gefährdete Lebensgemeinschaften aufweist, - Schutz der vorhandenen Sonderstandorte mit Feuchtgrünland und -brachen, Bruch- und Auwaldrelikten, Borstgrasrasen und bachbegleitenden Erlenwäldern, - Sicherung der überkommenen Grünlandnutzung auf aufgabegefährdeten Standorten durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks und der daraus resultierenden Viel- falt im Landschaftsbild, - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".
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