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gemaess § 20 LG - Erhaltung und Optimierung eines kleinen Siepensystems mit naturnahen Fließgewässern, Relikten von bachbegleitenden Erlenwäldern und ökologischen Sonderstandorten, - Stärkung der Gliederungsfunktion des Gewässersystems in der umgebenden, im Nahbereich von Fichten dominierten Waldlandschaft, - Verbund der noch vorhandenen Bestände bodenständiger Waldgesellschaften zugunsten des Austauschs darauf angewiesener Tier- und Pflanzenarten, - Schutz der besonderen Eigenart der Talschluchten im Bild der umgebenden, morphologisch weniger gegliederten Waldlandschaft.
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