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gemaess § 20 LG - Erhaltung und Optimierung eines Talsystems einschließlich angrenzender magerer Hang- partien, das einen wichtigen Möhnezufluss darstellt und aufgrund seiner rel. geringen anthro- pogenen Belastungen, seiner standörtlichen Vielfalt und seines Nutzungsmosaiks viele sel- tene und gefährdete Lebensgemeinschaften und Arten aufweist, - Schutz der einbezogenen Sonderstandorte mit Feucht- und Magergrünland, Klippen und bach- begleitenden Gehölzsäumen, - Sicherung der überkommenen Grünlandnutzung auf aufgabegefährdeten Standorten durch Ver- tragsangebote zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks und der daraus resultierenden Vielfalt im Landschaftsbild.
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