| |
gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung eines kleinen Siepensystems mit naturnahen Fließgewässern, bach- begleitenden Erlenwäldern und unmittelbar angrenzenden, feuchtigkeitsgeprägten Buchenwäldern mit zahlreichen Sturz- und Sickerquellen sowie eingestreuten Erlen- und Eschenwaldgesellschaften, - Schutz der darin vorkommenden Lebensgemeinschaften, in denen gefährdete Pflanzenarten erfasst sind, - Stärkung der Gliederungsfunktion des Gewässersystems in der umgebenden, im Nahbereich von Fichten dominierten Waldlandschaft.
|