| |
gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung eines wichtigen Verbundstücks im zusammenhängenden Grün- land-Talsystem von Hilbringse, Aa und Möhne mit artenreichen Lebensräumen des Feucht- und Nassgrünlandes, der Quellsümpfe und feldgehölzreichen Extensivweiden; damit auch Schutz der hier vorkommenden, tlw. gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, - Sicherung und in Teilen Wiederherstellung eines für das Landschaftserleben bedeutenden Kulturlandschafts-ausschnitts im Nahbereich der Kernstadt Brilon, - Eindämmung der -ortsfesten- Freizeitaktivitäten, die die (potenzielle) Bedeutung des Gebietes für den Biotop- und Artenschutz beeinträchtigen, - Schutz eines Schwalglochs als landeskundlicher Besonderheit.
|