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gemaess § 20 LG, - Erhaltung eines kompakten Waldgebietes, das aufgrund der natürlichen Standortbedingun- gen reich an naturnahen Fließgewässern mit bachbegleitenden Erlensäumen und insbeson- dere relikthaften Erlenbruchwaldgesellschaften ist, - Optimierung der ökologischen Wirksamkeit dieses besonderen Standortpotenzials durch lang- fristige Umbestockung der rel. großflächigen Fichtenaufforstungen im Gebiet, - Schutz der Lebensgemeinschaften der Bruchwälder, Quellen und naturnahen Fließgewässer, in denen etliche gefährdete Pflanzenarten erfasst sind.
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