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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung eines bewaldeten Quellbereichs mit hohem ökologischem Stand- ortpotenzial, das am Vorkommen unterschiedlich ausgeprägter Bruchwälder und Moor-Relikte mit typischem Arten- und Biotopinventar erkennbar, aber gefährdet ist, - Schutz und Wiederherstellung von standortgerechten Laubholzbeständen zur Verbesserung der ökologischen Gesamtsituation und des Biotopverbundes mit NSG-Flächen im angrenzen- den Landschaftsplan.
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