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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung eines artenreichen Biotopmosaiks aus Quell- und Bach-Lebens- räumen in Verzahnung mit naturnahen Laubwaldgesellschaften, - Schutz der besonderen Eigenart der morphologisch auffallenden Sickerquellmulden, - Sicherung einer dem ökologischen Potenzial des Standorts angemessenen Bestockung des Gebietes mit seinem hohen Anteil an gesetzlich geschützten Biotopen.
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