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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung von naturnahen, wahrscheinlich autochthonen Buchenbeständen einschließlich des auf sie angewiesenen Inventars an Tier- und Pflanzenarten (auch als "Trittsteinbiotope" zwischen den Großschutzgebieten im Arnsberger / Fürstenberger Wald), - Schutz insbesondere der südlichen Teile des Gebietes aus wissenschaftlichen, naturge- schichtlichen und landeskundlichen Gründen, - Sicherung von Waldbildern, die (insbes. in der Krautschicht) die inselhaft besonderen Stand- ortbedingungen im großflächig umgebenden Arnsberger Schiefer sichtbar machen und damit zur landschaftlichen Vielfalt beitragen.
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