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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung von (tlw. feuchten) Eichenwaldgesellschaften und eines Erlen- bruchs als seltene Biotoptypen und zum Schutz der darin vorkommenden Lebensgemein- schaften, in denen gefährdete Tier- und Pflanzenarten erfasst sind, - Schutz von landeskundlich interessanten Kleinstrukturen im nördlichen Gebietsteil, - Ergänzung der Feuchtwiesen im Bermecketal und am Bindel durch naturnahe Waldstruk- turen, die dem Artenschutz (z. B. von Fledermäusen) im Gesamtraum zugute kommen.
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