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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung eines kleinen Siepensystems mit naturnahen Fließgewässern, bachbegleitenden Erlenwäldern und angrenzenden, sickerfeuchten Buchenwäldern mit ein- gestreuten Erlenbruchwaldgesellschaften, - Schutz der darin vorkommenden Lebensgemeinschaften, in denen gefährdete Pflanzenarten erfasst sind, - Stärkung der Gliederungsfunktion des Gewässersystems in der umgebenden, im Nahbereich von Fichten dominierten Waldlandschaft.
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