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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung eines artenreichen Fels- und Magerweidenstandortes als Le- bensraum von tlw. seltenen und gefährdeten Pflanzenarten sowie als wichtige Teilfläche im regionalen Verbund ähnlicher Biotopstrukturen, dauerhafte Etablierung einer möglichst extensiven Grünlandnutzung auf - je nach Teilfläche - aufgabe- oder intensivierungsgefähr- deten Standorten durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks, - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".
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