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gemaess § 20 LG, - Erhaltung eines vielfältigen Biotopmosaiks, das sich überwiegend durch die natürliche Ent- wicklung aufgelassener Kalkspatgruben herausgebildet hat, als Lebensraumangebot, Rück- zugsraum und Trittsteinbiotop für Tier- und Pflanzenarten des strukturreichen Offenlandes sowie als wichtige Teilfläche im regionalen Verbund ähnlicher Biotopstrukturen, - Schutz von latent durch Verkippung gefährdeten, felsigen Hohlformen sowie von (potenziellen) Fledermausquartieren und artenreichen Magerrasenrelikten, - Erhaltung eines geowissenschaftlich wertvollen Aufschlusses sowie Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000" (betrifft die südöstliche Teilfläche).
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