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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung eines artenreichen Biotopmosaiks aus überwiegend extensiv genutztem Magergrünland und einem Kalkbuchenwald als Lebensräume von tlw. seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie als wichtige Teilfläche im regionalen Ver- bund ähnlicher Biotopstrukturen, - Sicherung der überkommenen Grünlandnutzung auf aufgabegefährdeten Standorten durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks, - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".
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