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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und punktuelle Optimierung von artenreichen Kalkbuchenwäldern mit dem typi- schem Inventar auch seltener und gefährdeter Pflanzenarten, - Schutz der Lebensraumqualität der flachgründigen, felsenreichen Sonderstandorte für die darauf angewiesene Fauna, - Sicherung der ortsnahen, naturraumtypischen Landschaftselemente der Briloner Hochfläche und ihres Beitrags zur Vielfalt im Landschaftsbild.
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