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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung eines klippenreichen (auf Teilflächen potenziellen) Kalkbuchen- waldes und - im Nordteil - einer unterschiedlich dicht naturnah bestockten, felsigen Abbruch- kante als Lebensraum und Trittsteinbiotop für tlw. seltene und gefährdete Tier- und Pflanzen- arten sowie als wichtige Teilfläche im regionalen Verbund ähnlicher Biotopstrukturen, - Schutz von latent durch benachbarte Abgrabungstätigkeit gefährdeten artenreichen Mager- rasenrelikten und FFH-Gebietsflächen, denen gleichzeitig eine wichtige Funktion im Land- schaftsbild zukommt, - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".
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