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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung von artenreichen Kalkbuchen- und Schluchtwaldgesellschaften sowie natürlichen und sekundären Felsbiotopen als Lebensräume von tlw. seltenen und ge- fährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie als wichtige Teilflächen im regionalen Verbund ähn- licher Biotopstrukturen, - Schutz von Relikten alten Bergbaus aus landeskundlichen sowie einer Bruchwand aus geowissenschaftlichen Gründen, - Sicherung der Kohärenz und Umset-zung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".
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