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gemaess § 20 LG, - Erhaltung - und in größeren Bereichen: Wiederherstellung - von artenreichen Kalkbuchen- und Schluchtwaldgesellschaften mit dem typischem Inventar auch seltener und gefährdeter Pflanzenarten, - Schutz der Lebensraumqualität der flachgründigen Sonderstandorte und Felspartien für die darauf angewiesene Fauna, - Erhaltung eines ortsnahen, naturraumtypischen Landschaftselementes der Briloner Hochfläche und seines Beitrags zur Vielfalt im Orts- und Landschaftsbild.
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