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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung eines artenreichen Biotopmosaiks aus großenteils extensiv ge- nutztem Magergrünland, natürlichen und sekundären Felsbiotopen und einem Kalkbuchen- wald als Lebensräume von tlw. seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie als wichtige Teilfläche im regionalen Verbund ähnlicher Biotopstrukturen, - Sicherung der überkommenen Grünlandnutzung auf aufgabegefährdeten Standorten durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses Biotopmosaiks, - Schutz von Relikten des "Galmeibergbaus" aus landeskundlichen sowie einer Bruchwand aus geowissenschaftlichen Gründen, - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems"Natura 2000".
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