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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung der artenreichen Pflanzengesellschaften von Magergrünland auf basenreichem, flachgründigem, mehr oder weniger südexponiertem Standort, - dauerhafte Etablierung einer möglichst extensiven Grünlandnutzung durch Vertragsan- gebote, - Sicherung der erdgeschichtlich und landeskundlich interessanten Gesamtzusammenhänge rund um das Schwalgloch der "Königswiese".
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