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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung eines (tlw. potenziell) artenreichen Hangmischwaldes mit Schlucht- waldanklängen und mit dem typischem Inventar auch seltener und gefährdeter Pflanzenarten, - Schutz der Lebensraumqualität der flachgründigen, felsenreichen Sonderstandorte und Karst- lebensräume für die darauf angewiesene, tlw. gefährdete Fauna, - Sicherung eines ortsnahen, naturraumtypischen Landschaftselementes der Briloner Hochfläche und seines Beitrags zur Vielfalt im Landschaftsbild.
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