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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung eines artenreichen Biotopmosaiks aus strukturreichem Mager- grünland, Felsbiotopen und (tlw. schluchtwaldartigem) Kalkbuchenwald als Lebensräume von tlw. seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten sowie als wichtige Teilflächen im regionalen Verbund ähnlicher Biotopstrukturen, - Erhaltung der besonderen Eigenart der Kuppe im Landschaftsbild, - Schutz von landeskundlich interessanten Kleinstrukturen früherer Rohstoffgewinnung (Pingen).
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