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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Weiterentwicklung artenreicher Magergrünland-Lebensräume mit eingestreu- ten Gebüschzonen und Großgehölzen für die dort vorkommenden, tlw. seltenen und gefähr- deten Tier- und Pflanzenarten sowie als wichtige Teilfläche im regionalen Verbund ähnlicher Biotopstrukturen, - Sicherung der überkommenen Grünlandnutzung durch Vertragsangebote zur Erhaltung und Aufwertung dieses Biotopgefüges, - Sicherung der Kohärenz und Umsetzung des europäischen Schutzgebietssystems "Natura 2000".
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