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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Weiterentwicklung eines Mosaiks aus feuchten Offenland- und Waldlebens- räumen mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, - Ergänzung und Vernetzung ähnlicher feuchtigkeitsgeprägter Habitatstrukturen in den westlich und östlich angrenzenden Tal-NSG, - Optimierung fehlbestockter Sonderstandorte, - Sicherung einer eigenartigen Offenlandstruktur im Landschaftsbild, die die großflächig ge- schlossene Waldlandschaft westlich des Almetales unterbricht und auflockert.
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