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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Weiterentwicklung von nassen und feuchten Grünland-Lebensräumen mit tlw. seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, - Sicherung einer möglichst extensiven Grünlandnutzung durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses im Plangebiet außergewöhnlichen Biotopkomplexes, - Schutz von naturnahen Quellgewässern und der Lebensraumfunktion eines Stillge- wässerbereichs, - Offenhaltung eines flächengroßen Grünlandkomplexes im Knotenpunkt mehrerer Nette-/Almetalzuflüsse im Verein mit der umgebenden LSG-Festsetzung 2.3.3.15.
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