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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung / Wiederherstellung eines kleinen Übergangsmoores als im Plangebiet und darüber hinaus seltenem und gefährdetem Biotoptyp, - Verbesserung seiner flächenhaften Ausdehnung und Zusammenhänge sowie des Wasser- haushalts durch grundlegende Pflegeeingriffe (Fichtenbeseitigung), - Sicherung weiterer feuchtigkeitsgeprägter Lebensgemeinschaften und Kleinstrukturen als potenzielle Brut- und Nahrungshabitate seltener Vogel- und Insektenarten.
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