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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung eines Feuchtgrünlandgebietes mit hohem ökologischem Stand- ortpotenzial als Lebensraum von tlw. seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten, - Sicherung der überkommenen Grünlandnutzung durch Vertragsangebote zur Erhaltung dieses Feuchtwiesenkomplexes, - Schutz eines Trittsteinbiotops im Zusammenhang mit ähnlichen Grünland-NSG südwestlich ("Brüche") und östlich dieses Gebietes ("Bindel").
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