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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung einer kleinen, aber in den Kernbereichen gut ausgeprägten Zwerg- strauchheide als kulturhistorisches Relikt (Ergebnis früherer Waldhude) sowie als schutzbe- dürftiger Biotoptyp und als Lebensraum einiger gefährdeter Pflanzenarten, - Stabilisierung dieses Biotopmosaiks aus Heide, Borstgras- und Magerrasen durch die ge- nannten Pflegeeingriffe, - Schutz eines Trittsteinbiotops im Zusammenhang mit einem ähnlichen Heide-NSG nördlich dieses Gebietes ("Sonder").
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