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gemaess § 20 LG, - Erhaltung und Optimierung einer Kalk-Klippenzone mit hohem ökologischem Standortpo- tenzial als Lebensraum von tlw. seltenen und gefährdeten Pflanzenarten, - Schutz von Biotoptypen, die auch dem gesetzlichen Biotopschutz unterliegen (natürliche Felsbildungen, - Schlucht- und Hangmischwälder); Sicherung eines Trittsteinbiotops im Zusammenhang mit den Kalkklippen-NSG des Biotopverbundes "Kalkkuppen bei Brilon" (s. NSG 2.1.23 bis -53).
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