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gemaess § 20 LG, - Erhaltung eines exponiert gelegenen, vielfältigen Biotopmosaiks aus artenreichem Wald- meister-Buchenwald, strukturreichem, tlw. magerem Grünland und Sekundärlebensräumen aus aufgelassenen Kalkspat-Abgrabungen in seiner Lebensraumfunktion für die darauf an- gewiesene Pflanzen- und Tierwelt, - Sicherung der überkommenen Grünlandnutzung im Norden und Osten durch Vertragsange- bote zur Erhaltung dieses Biotopkomplexes, - Schutz eines Trittsteinbiotops im Zusammenhang mit ähnlich strukturierten NSG-Anteilen süd- westlich dieses Gebietes, - Erhaltung eines vielfältigen Kulturlandschaftsausschnitts im Bild der umgebenden, meist inten- siver genutzten Agrarlandschaft und von erdgeschichtlich interessanten Aufschlüssen.
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