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gemaess § 20 LG, - Erhaltung, Optimierung und Ausweitung einer kompakten, gut ausgeprägten Zwergstrauch- heide als kulturhistorisches Relikt (Ergebnis früherer Waldhude) sowie als schutzbedürftiger Biotoptyp und als Lebensraum einiger gefährdeter Pflanzenarten, - Stabilisierung dieses Biotopmosaiks aus Heide und Borstgrasrasen durch die genannten Pflegeeingriffe, - Schutz eines Trittsteinbiotops im Zusammenhang mit einem ähnlichen Heide-NSG südlich dieses Gebietes ("Gretenberg"), - Sicherung und Verbesserung der hervorragenden landschaftlichen Bedeutung der Kuppe als Aussichtspunkt.
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